Niemand redet gerne über seinen eigenen Tod, und dennoch bereiten wir uns darauf vor, wollen die Dinge in unserem Sinne regeln. Neben der finanziellen Vorsorge halten selbst junge Menschen in ‚Patientenverfügungen‘ etwa fest, was sie im Falle eines Unfalles oder einer fortschreitenden Krankheit wünschen. Es sind schwierige Fragen, ob etwa lebensverlängernde Maßnahmen ergriffen werden sollen, in welchen Umfang und über welchen Zeitraum. Ebenso sind heute Palliativstationen in den Kliniken, zur Begleitung auf dem letzten Lebensweg, fest in den Kliniken und Senioreneinrichtungen installiert.

Jenny Rißmann ist seit 2018 als Betreuerin bei der Lebenshilfe München, zuletzt als Fachkraft im ambulanten Pflegedienst. Die gelernte Krankenschwester (Gesundheits- und Krankenpflegerin) bringt viel Erfahrung aus dem Intensivbereich und der Akut-Geriatrie mit. Für ihren neuen Wirkungskreis bei der Lebenshilfe München absolvierte sie im Fortbildungsinstitut Erlangen eine Weiterbildung und bei ihren ersten Beratungsgesprächen wurde sie jetzt von einem Mentor, ihren Ausbilder, begleitet.

Es besteht ein großer Bedarf

Nach ihrer Einschätzung wurde der gesamte Themenbereich der gesundheitlichen Versorgungsberatung gegenüber Menschen mit geistiger Behinderung eher vernachlässigt, stand weniger im Vordergrund, darum besteht ein großer Bedarf. Sie ist froh, dass es jetzt mit den Kassen eine Regelung für solche Beratungsgespräche gibt. „Es geht immer noch darum, eine Petition zu erstellen, um eine enge Vernetzung mit Ärzten, Krankenhäusern und Bestattern zu erreichen. Natürlich hilft es, wenn „der letzte Wille“, aber genauso eine Patientenverfügung und ein Testament schriftlich vorliegen. Wer soll entscheiden, wenn der Mensch – ob mit oder ohne Behinderung – nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu kommunizieren“, fragt sie. „Niemand will diese Verantwortung auf sich nehmen.“

Arbeitsheft in leichter Sprache

Die Beratungsgespräche erfordern über das fachliche Wissen hinaus viel Fingerspitzengefühl und Erfahrung. Der ganze Themenbereich wird darum behutsam vorbereitet, etwa mit Fragen zu persönlichen Wünschen und Vorlieben. Dazu gibt es ein eigenes Arbeitsheft in leichter Sprache mit dem Titel „Zukunftsplanung zum Lebensende: Was will ich!“ Und es gilt eben diesen Willen gemeinsam zu erarbeiten. Bei Menschen mit geistiger Behinderung sind häufig schon die ‚Kleinen Dinge‘ von Bedeutung. Darum sind die Fragen einfach aufgebaut: „Mag ich etwa gerne mit Tieren spielen, mit Menschen zusammen sein oder bin ich doch lieber für mich im gewohnten Zuhause? Verreise ich gerne, treibe ich Sport oder bin lieber Zuschauer? Was sind meine Vorlieben, was mag ich gerne?“

Das Heft fragt weitere Themenbereich ab wie „Meine Sinne’“ oder „Hoffnungen und Ängste“. In mehreren Arbeitsschritten bietet es „Medizinische Erklärungen“ und gibt zu denken, „was für mich getan werden soll, wenn ich in ein Krankenhaus gehe.“ Jenny Rissmann nimmt sich für diese Fragen und Erläuterungen Zeit. „Man merkt auch, wenn die Konzentration und Aufnahmefähigkeit nachlässt. Dann müssen wir die Dinge in einem zweiten und manchmal sogar einem dritten Termin vertiefen.“

Guter Zuspruch von Eltern und Betreuern

Guten Zuspruch findet die Initiative der Lebenshilfe München bei Eltern und Betreuern. „Sie sind es meist auch, die letztlich für die eine schriftliche Erklärung Sorge tragen müssen. Wir beraten, informieren und klären auf. Informationen werden nur weiter gegeben, wenn es unser Gegenüber auch wünscht. Ansonsten unterliegen wir der Schweigepflicht, die Gespräche sind vertraulich,“ ergänzt Jenny Rißmann.

Wir berichten demnächst wieder über ihr Tätigkeit. Was bewegt Menschen mit geistiger Behinderung? Wo setzen sie Prioritäten, wie nehmen Sie dieses Thema auf? Das in leichter Sprache aufgelegte Heft „Zukunftsplanung zum Lebensende: Was will ich!“, ist beim Verein für Hospizarbeit e.V., Bonn Lighthouse , (www.bonn-lighthouse.de) erschienen.

Gerd Spranger