Längst ist die öffentliche Diskussion bei betreuten Wohnformen in vollem Gange. Auch der Gesetzgeber hat reagiert und eine ganze Reihe von Bestimmungen greifen in diesen persönlichen und sensiblen Bereich des Wohnens. Auch Menschen mit geistiger Behinderung sind häufig in betreuten Wohneinrichtungen, wie etwa bei der Lebenshilfe München, untergebracht.
Aktuell sind die Anforderungen durch das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) hoch und reichen über eine Heimmindestbauverordnung (HMBV) hinaus. Ebenso greift das Pflegestärkungsgesetz seit 2015, in seiner dritten Novelle seit Januar 2017 verstärkt, und festigt die Position von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz.
Handlungsbedarf für die Einrichtungen
Für gemeinnützige Anbieter und Betreuer wie die Lebenshilfe München besteht, was die Wohnsituation betrifft, damit aktueller Handlungsbedarf. Viele Wohneinrichtungen bestehen seit 30 bis 40 Jahren und entsprechen nicht mehr den Anforderungen . Der Elternverein arbeitet darum seit Jahren intensiv an einer langfristigen Verbesserung der Wohnsituation in den Häusern. Eltern, Betreuer, Bewohner, Unterstützer und der Elternverein selbst, ringen um die beste Lösung. Nach Monaten intensiver Vorbereitung wurde 2016 ein Architektenwettbewerb mit entsprechenden Wünschen und Vorgaben ausgeschrieben und vor einigen Monaten auch entschieden.