Der Bayerische Behinderten-Beauftragte Holger Kiesel zieht Bilanz
Der Bayerische Landtag hat jetzt die Änderung des Bayerischen Behinderten-Gleichstellungs-Gesetzes (BayBGG) verabschiedet. Das Gesetz tritt am 1. August 2020 in Kraft. Die Neufassung des BayBGG hat viele Jahre in Anspruch genommen. „Ich bin allen Beteiligten sehr dankbar für ihr Engagement in den letzten Jahren zur Novellierung des BayBGG. Es bringt einige Verbesserungen und ich bin besonders glücklich darüber, dass einer der Punkte, die mir besonders wichtig waren, nämlich die Weisungsfreiheit der kommunalen Behinderten-Beauftragten, aufgenommen wurde. Auch die Neuerungen im Bereich der Barrierefreiheit, die unter anderem Menschen mit kognitiven Einschränkungen und Lernschwierigkeiten die Kommunikation mit Behörden erleichtern soll, begrüße ich sehr!“