Viele Verbesserungen für Menschen mit Behinderung

Die Bundesvereinigung der Lebenshilfe informiert in ihrem aktuellen Newsletter über neue Gesetze und Regelungen für das Jahr 2023 mit vielen Verbesserungen für Menschen mit Behinderung. Gültig sind sie ab dem 1. Januar 2023:

Neues Betreuungsrecht:
Damit wird das Selbstbestimmungsrecht rechtlich betreuter Menschen gestärkt

Vermögensfreibetrag
Er steigt für vermögensabhängige Leistungen der Eingliederungshilfe von
59.220 Euro auf 61.110 Euro. Ebenso steigt der Einkommensfreibetrag.

Recht der Eingliederungshilfe
Zu diesem sehr umfangreichen Thema informiert die Bundesvereinigung ausführlich unter:
https://www.lebenshilfe.de/informieren/familie/eingliederungshilfe-und-das-bundesteilhabegesetz

Änderungen für die Grundsicherung im Alter bei Erwerbsminderung sowie für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII

Der Newsletter der Bundesvereinigung der Lebenshilfe informiert über weitere Änderungen für das Jahr 2023 mit vielen Verbesserungen für Menschen mit Behinderung:

Leistungen zur Teilhabe an Arbeit
Leistungen bei den Gesundheitsleistungen
Änderungen bei den Corona-Sonderregelungen
Leistungen beim Kindergeld

Den ausführlichen Newsletter mit allen Informationen finden Sie unter:
https://www.lebenshilfe.de/informieren/familie/neuerungen-fuer-menschen-mit-behinderung