Bayern macht jetzt ernst mit der Umsetzung der UN Behindertenkonvention aus dem Jahre 2008. Eine Vorreiterrolle nimmt dabei die Stadt München ein, die in einem Aktionsplan (link) bereits elf Handlungsfelder mit 47 Maßnahmen erarbeitet hat, der nahezu das gesamte gesellschaftliche Leben erfasst. Im Landkreis München feilt man seit Juli 2014 an einem Aktionsplan. Die Lebenshilfe München wirkt sowohl in der Stadt wie auch im Landkreis München aktiv an der Erarbeitung und Umsetzung mit.
Monat: Februar 2015
Der 'Letzte Wille': Verbindliche Anmeldung ab 23. Februar 2015
Den ‚letzten Willen‘ erklärt man gewöhnlicherweise in einem Testament. Es soll regeln, wie das hinterlassene Erbe auf die Nachkommen verteilt wird. Bei Menschen mit Behinderung ist das nicht so einfach, wenn sie auch zu den vom Testament Begünstigten zählen. Der Sozialhilfeträger muss nämlich Vermögen des Menschen mit Behinderung verwerten, um die hohen Kosten der Staatskasse abzudecken, die mit der Betreuung und Pflege verbunden sind. Zu diesem Vermögen gehört auch eine Erbschaft.
(gsp) Autismus ist unter Kindern mit geistiger Behinderung keine Ausnahme. Dabei unterscheidet man nach dem frühkindlichen Autismus und nach dem Asperger Syndrom, eine Entwicklungsstörung die sich ab dem 3. Lebensjahr zeigt. Bei einem frühkindlichen Autismus erscheinen Menschen oft mit einer geistigen Behinderung, sind eher zurückgezogen und brauchen viel Liebe und Zuwendung. Andersrum fällt es Autisten schwer, diese zu zeigen, ihre emotionale Entwicklung ist beeinträchtigt. Zu viele Menschen, Lärm und Unruhe bringen sie schnell aus dem Gleichgewicht, sie kapseln sich ab (siehe Link).