„Viele Erfolge, aber immer noch Handlungsbedarf“
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde am 1. Dezember in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beraten und am 16. Dezember im Bundesrat verabschiedet. Das ist für uns alle ein wichtiger Schritt hin zu mehr Inklusion für Menschen mit Behinderung, ist es doch die Fortschreibung der UN-Behindertenrechtskonvention. Wir, die Lebenshilfe München und die Lebenshilfen in Deutschland, haben uns sehr für Verbesserungen eingesetzt, um im Lebensalltag mehr zu erreichen. Das BTHG tritt in mehreren Schritten in Kraft und bringt Veränderungen in der Eingliederungshilfe sowohl für Menschen mit Behinderung als auch für die Lebenshilfen als Anbieter von Leistungen mit sich.
Der Landesverband Lebenshilfe Bayern bietet deshalb Betroffenen, Eltern und Angehörigen aus den Lebenshilfevereinen und Einrichtungen vor Ort die Möglichkeit, sich bei zwei zentralen Veranstaltungen zu informieren. Vom gestuften Ablauf des In-Kraft-Tretens über die systematische Einordnung bis zu den wesentlichen einzelnen Regelungen und deren Rechtsfolgen soll ein Überblick über das BTHG gegeben werden.