Von 2013 bis 2022 für die Lebenshilfe München

Monat: Oktober 2020

Weniger Termine, kleine Gruppen und Masken

Aus dem Newsletter der Lebenshilfe München

Die Lebenshilfe München arbeitet in vielen Bereichen für das Wohl von Menschen mit Behinderung. Im Hinblick auf ein steigendes Covid19-Infektionsgeschehen erarbeitete die Lebenshilfe für alle Bereiche ein Hygiene- und Sicherheitskonzept. Im ersten Teil informierten wir bereits über die Wohneinrichtungen. Hier der aktuelle Stand aus den anderen Bereichen der Lebenshilfe München: 

Individuelle Regelungen helfen trotz steigender Infektionszahlen

Aus dem Newsletter der Lebenshilfe München

So geht es weiter in den Einrichtungen der Lebenshilfe Wohnen GmbH

Durch sehr individuelle Regelungen kann das Leben in den verschiedenen Wohneinrichtungen der Lebenshilfe München größtenteils wie in den Sommermonaten weitergehen – zumindest zum jetzigen Zeitpunkt.

Inklusion und die Arbeitswelt

S A V E   T H E   D A T E  :  28.10.2020 in Aschheim bei München

Allein der Titel des Filmes ‚Utopisches vom Himmelreich‚ ist vielsagend, denn ‚da oben‘ dürfte so manches anders laufen, was wir als Erdenbürger noch als Utopie verstehen. Doch der Hintergrund des Filmes ist ein ganz irdischer. Er widmet sich nämlich der Inklusion von Menschen mit geistiger Behinderung. Es ist ein Film von Stefan Ganter und Peter Ohlendorf und eine Produktion von FilmFaktum und Ganter Film & Medien.

Vorbereiten für ein Leben in Eigenverantwortung

In vielen Bereichen war und ist die Lebenshilfe Impulsgeber für Politik und Gesellschaft. Das gilt vor allem für den Bereich ‚Wohnen‘, wie die neue Einrichtung am Willinger Weg (Ramersdorf) oder die offen-gemischte Wohngemeinschaft in der Hermann-von-Sicherer Straße (München-Sendling), die vor zwei Jahren öffnete. Doch bereits vor 40 Jahren ging man unkonventionelle Wege, die der Zeit weit voraus waren, wie etwa die Wohneinrichtung am Kiem-Pauli-Weg zeigt.

Im großen Gemeinschaftsraum finden alle Bewohner Platz. In Zeiten von Corona hat sich das geändert.

Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderung

Auch 14 Jahre nach Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention ist es immer noch ein mühsames Ringen die eigentlich selbstverständlichen Rechte von Menschen mit Behinderung durchzusetzen. Beispielsweise musste im Februar 2019 erst das Bundesverfassungsgericht feststellen, dass Wahlrechts-Ausschlüsse gegen die Verfassung, gegen die Menschenrechte sind! Ein Jahr später wurde bekannt, dass von den 100.000 Arztpraxen in Deutschland nur knapp 35 Prozent barrierefrei zu erreichen sind. Dabei stellt die
UN-Behindertenrechtskonvention unmissverständlich klar, es ist „die Achtung der dem Menschen innewohnenden Würde, seine individuelle Autonomie, einschließlich der Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen, sowie seiner Unabhängigkeit im Sinne von Selbstbestimmung“ zu gewährleisten. Ebenso die Chancengleichheit und die Zugänglichkeit bzw. Barrierefreiheit.

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