Auch 14 Jahre nach Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention ist es immer noch ein mühsames Ringen die eigentlich selbstverständlichen Rechte von Menschen mit Behinderung durchzusetzen. Beispielsweise musste im Februar 2019 erst das Bundesverfassungsgericht feststellen, dass Wahlrechts-Ausschlüsse gegen die Verfassung, gegen die Menschenrechte sind! Ein Jahr später wurde bekannt, dass von den 100.000 Arztpraxen in Deutschland nur knapp 35 Prozent barrierefrei zu erreichen sind. Dabei stellt die
UN-Behindertenrechtskonvention unmissverständlich klar, es ist „die Achtung der dem Menschen innewohnenden Würde, seine individuelle Autonomie, einschließlich der Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen, sowie seiner Unabhängigkeit im Sinne von Selbstbestimmung“ zu gewährleisten. Ebenso die Chancengleichheit und die Zugänglichkeit bzw. Barrierefreiheit.
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