– Bezirk Oberbayern: mehr Sozialleistungen –
Mehr Geld in Stadt, Landkreis München in Fürstenfeldbruck und Starnberg

2023 bekommen Menschen mit Behinderungen und pflegebedürftige Personen in Stadt und Landkreis München sowie in den Landkreisen Fürstenfeldbruck und Starnberg einen erhöhten Sozialhilfe-Regelsatz vom Bezirk Oberbayern. Voraussetzung ist, dass sie vom Bezirk Oberbayern Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten. Im übrigen Oberbayern gelten die Regelsätze des Bundes.

Der Bezirk Oberbayern zahlt unter anderem an Menschen mit Behinderungen und pflegebedürftige Personen unter bestimmten Voraussetzungen Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt. Dabei gelten normalerweise die Sozialhilfe-Regelsätze des Bundes. Es gibt also mehr Geld vom Bezirk Oberbayern.

Pressemeldung des Bezirks Oberbayern

Die Landeshauptstadt und der Landkreis München sowie die Landkreise Fürstenfeldbruck und Starnberg finanzieren jedoch als örtliche Sozialhilfeträger höhere Regelsätze. Sie begründen dies mit den Lebenshaltungskosten, die in München und Umland deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegen. „Da ziehen wir natürlich mit“, sagte Bezirkstagspräsident Josef Mederer. „Personen, die von uns in den genannten Kommunen existenzsichernde Leistungen erhalten, dürfen nicht schlechter gestellt sein als die örtlichen Sozialhilfe-Empfängerinnen und -Empfänger. Hier gilt für uns das Gebot der Gleichbehandlung.“

Die Regelsätze in der Übersicht

Auch der Barbetrag (Taschengeld) für volljährige Menschen, die in stationären Einrichtungen (z. B. im Pflegeheim) leben, erhöht sich entsprechend: Er beträgt jeweils 27 Prozent der Regelbedarfsstufe I.

Die Regelbedarfsstufen (siehe Grafik) I bis III gelten für Erwachsene, die Stufen IV bis VI für Jugendliche und Kinder. Der Satz in Stufe IV berücksichtigt den erhöhten Bedarf von Jugendlichen im Alter von 14 bis 17 Jahren.

Eingliederungshilfe
für 50.000 Menschen

Der Bezirk Oberbayern finanziert Leistungen der Eingliederungshilfe für rund 50.000 Menschen mit Behinderungen. Hilfe zur Pflege erhalten fast 19.000 Menschen in Oberbayern, die ihre ambulante oder stationäre Pflege nicht aus eigenen Mitteln bezahlen können. Für Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen gibt der Bezirk im Jahr 2023 rund 1,34 Milliarden Euro aus, für die ambulanten und stationären Hilfen für pflegebedürftige Menschen 326,6 Millionen Euro.