Von 2013 bis 2022 für die Lebenshilfe München

Monat: Mai 2018

Demenz bei Menschen mit geistiger Behinderung und bei Menschen mit Down-Syndrom

Siehe die Vorab-Meldung zum Themenabend

Themenabend der Lebenshilfe München war ausgebucht

Menschen mit geistiger Behinderung sehen sich Zeit ihres Lebens vielfältigen Herausforderungen gegenüber. Dank zahlreicher Erfolge der vergangenen Jahrzehnte in verschiedenen Bereichen, führen sie oft ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben. Umso dramatischer ist, dass eben diese Menschen einem hohen Risiko ausgesetzt sind im fortgeschrittenen Alter, an einer Demenz zu erkranken. Dies gilt insbesondere für Menschen mit einem Down-Syndrom. Durch die Lokalisation eines der wichtigsten Alzheimer-Gene auf Chromosom 21 haben Menschen mit einem Down-Syndrom ein extrem hohes Risiko, früh von einer Alzheimer-Erkrankung betroffen zu sein.  

1000 Euro mehr für die Pflege

Das neue Pflegegeld in Bayern. Der Antrag kann über die Webseite heruntergeladen werden: www.landespflegegeld.bayern.de

Im Mai konnte in Bayern erstmals ein Antrag auf das Landespflegegeld gestellt werden. Die Antragsfrist läuft bis zum 31.Dezember 2018. Das Landespflegegeld ist eine Leistung, die zusätzlich für Pflegebedürftige in Bayern gewährt wird. Voraussetzungen dafür ist mindestens ein Pflegegrad 2, der durch den Medizinischen Dienst diagnostiziert worden ist. Die Antragsteller müssen ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben, es gilt eine jährliche Einkommensgrenze von 250.000 Euro.  

Die richtigen Strukturen für eine optimale Betreuung schaffen

Vor 40 Jahren erwarb der damals junge Elternverein „Lebenshilfe München“ die ersten Häuser zur Bildung von Wohngruppen. Die jungen aktiven Eltern wollten ihren Kindern ein möglichst selbständiges Leben in einem guten Umfeld mit begleitender Betreuung bieten. Damit war die Lebenshilfe ihrer Zeit weit voraus, und seitdem ist viel passiert. Die Wohneinrichtungen der Lebenshilfe München sind seit etwa zehn Jahren in eine eigene „Wohnen GmbH“ zusammengefasst und auch deren Strukturen haben sich inzwischen in mehrfacher Hinsicht geändert.

Das Anliegen aber ist das Gleiche geblieben, den Menschen mit geistiger Behinderung ein gutes Zuhause zu geben, sie zu fördern und zu unterstützen, wenngleich früher viel mehr das Beschützen, Bevormunden und Versorgen im Mittelpunkt stand. „Heute fordern wir von unseren Bewohner mehr Selbsttätigkeit, fördern verstärkter sowie gezielter und trauen ihnen damit auch mehr zu“, erklärt Paul Oberhofer, der die drei Wohngruppen der Lebenshilfe „München Stadt West“ leitet. Auch das ist Teil einer neueren, vor etwa fünf Jahren geschaffenen Struktur, mehrere Wohnstätten zusammen zu legen. Jetzt geht die Lebenshilfe München einen nächsten Schritt, indem sie mit der Einführung von ‚Gruppenleitungen‘ wieder mehr Verantwortung in die Einrichtungen selbst zurückgibt.  

DEMENZ: Themenabend der Lebenshilfe am 17. Mai

„Die Anmeldung läuft gut, wir haben nur noch wenige Plätze frei“, informiert Margret Meyer-Brauns von der Angehörigenberatung der Lebenshilfe München. Bei ihr gehen viele Anfragen speziell zu diesem Thema ein, denn eine beginnende Demenz ist nicht leicht erkennbar und zudem kann sie bei Menschen mit Behinderung auch von anderen Beeinträchtigungen ‚überlagert‘ werden.

Darum wird etwa eine umfassende Untersuchung (Diagnostik) gefordert. Es muss klar sein, ob es sich wirklich um eine vorliegende Demenz, eine Depression oder eine andere (innere) Erkrankung handelt. Sie stellen sich mit verändertem Verhalten und Auffälligkeiten dar, die der Laie auf Grund des Alters des Betreuten, vielleicht als Demenz deutet. In mehreren Fachvorträgen gehen PD. Dr. med. Johannes Levin, Dr. Sandra Loosli und Elisabeth Wlasich (Mag. Rer.nat) und Dr. Georg Nübling darauf ein.  

Der Protest muss weiter gehen!

Am 05. Mai ist der Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. Und der Protest muss weitergehen, wie Ulla Schmidt (MdB), Bundesvorsitzende der Lebenshilfe fordert. Aktuell etwa weigert sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bei Tausenden von jungen Menschen mit Behinderung die Grundsicherung von monatlich 461 Euro zu bezahlen. Dabei hätte sie wegen Erwerbsminderung eigentlich einen Anspruch darauf, ist sich die Lebenshilfe sicher.

Lesen sie auch unseren Artikel zum 05. Mai in München
und unsere Veranstaltung am 06. Mai

Aktuell wird vor den Sozialgerichten gestritten. Die Lebenshilfe fordert daher das Sozialministerium und den Bundestag auf, dieses Unrecht umgehend abzustellen. Dass die neue Bundesregierung die Prüfung des umstrittenen Paragrafen in den Koalitionsvertrag aufgenommen hat, sei zwar begrüßenswert, daure aber viel zu lange. Ulla Schmidt: „Die Menschen brauchen jetzt sofort ihr Geld!“

Lesen Sie den ganzen Beitrag im neuen Newsletter der Lebenshilfe.

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