Interview mit Margret Meyer-Brauns von der Angehörigenberatung der Lebenshilfe München
Viele Angehörige von Menschen mit Behinderung sind verunsichert –
Sie sind zukünftig von neuen Gesetzgebungen betroffen
(gsp) In der Presse lesen wir immer wieder über das neue Bundesteilhabegesetz, und auch das seit Januar 2017 geltende Pflegestärkungsgesetz II ist immer wieder Thema. Es war ein langer Weg der großen Koalition, der Kassen und der Sozialverbände, im Schaffen von rechtlichen Grundlagen für betroffene Menschen, für Menschen mit einem Anspruch auf Hilfe und Leistungen. Auch die Dachorganisationen der Lebenshilfe haben sich in diesem Prozess über Jahre engagiert, bis heute. Die neuen Gesetze sollen zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen beitragen.
Speziell in München bietet die Lebenshilfe eine wöchentliche Beratung für Betroffene, für ihre Angehörigen oder ihren rechtlichen Betreuer und das seit 45 Jahren. Einmal im Jahr organisiert die Beratung der Lebenshilfe München ein Tagesseminar zum Sozialrecht mit Jürgen Greß. Das Seminar des erfahrenen Fachanwalts für Sozialrecht ist immer ausgebucht.
Die umfassende und kompakte Information zu den von der Gesetzgebung berührten Lebensbereichen nutzen immer viele Teilnehmer um sich fortzubilden. Darunter auch immer wieder Interessierte aus anderen Organisationen der Behindertenhilfe, wie auch Behörden, die mit der speziellen Thematik tagtäglich betraut sind.