2020 greifen Neuerungen aus dem Bundes-Teilhabegesetz mit
bedeutsamen Änderungen in den Wohnstätten der Eingliederungshilfe

Die Bewohner-Vertreter der Lebenshilfe München informierten sich über die Neuerungen durch das Bundes-Teilhabegesetz. Aus allen Einrichtungen (München Land Süd, Stadt West und Stadt Mitte) trafen sich die Heimbeiräte und Bewohnersprecher in der Geschäftsstelle. Sie waren der Einladung von René Pfeifer gefolgt, der alle Bewohnervertreter der Wohnen GmbH über die anstehenden Änderungen ab dem 01. Januar 2020 informieren wollte.

 Interessiert und aufmerksam verfolgten die gewählten Vertreter der BewohnerInnen den Vortrag. René Pfeifer, Bereichsleiter Wohnen, referierte in ‚Leichter Sprache‘ und veranschaulichte seinen Vortrag mit Piktogrammen, so dass er gut verständlich war.

Schwere Worte und leichte Sprache

Es galt schwierige Begriffe wie ‚Maßnahmenpauschale‘, ‚Investitionsbetrag‘ und ‚Grundpauschale‘ zu verstehen, was kein leichtes Unterfangen war. Einfacher war es mit Begriffen wie ‚Gelder für die Mitarbeiter‘, für ‚Miete, Strom, Heizung‘, Ausgaben für Essen und Trinken‘ sowie für das Kleidergeld.

Stefan S. meinte: „So ein Wohnplatz ist ja ganz schön teuer“. Er ist einer der Bewohner-Vertreter aus der Wohneinrichtung München Land Süd (Putzbrunn).

Jessica Z. möchte, dass ihre Miete weiterhin vom Bezirk direkt an die Lebenshilfe gezahlt wird. „Das Geld für Essen und Trinken, Kleidergeld und den Barbetrag möchte ich auf mein Konto überwiesen bekommen“ äußerte sie ihren Wunsch. Jessica Z. aus dem Wohntraining freute sich darauf, erste Informationen über das Bundes-Teilhabegesetz an die Bewohner weitergeben zu können.

Gabriele F. aus der Wohneinrichtung München Stadt West fragte: „Weiß meine gesetzliche Betreuerin auch über die Veränderungen Bescheid?“ Sie war beruhigt zu hören, dass es bereits Informationsveranstaltungen über die bevorstehenden Veränderungen für die gesetzlichen Betreuer und Angehörigen gegeben hat.

Für sich selbst entscheiden können

Jeder Bewohner mit Fragen zum Bundes-Teilhabegesetz kann sich an die Einrichtungsleiter und pädagogischen Fachdienste der Wohneinrichtungen oder direkt an Wohnbereichsleiter René Pfeifer wenden. Er gab jedem Bewohner-Vertreter eine Visitenkarte mit seinen Daten um den Kontakt zu erleichtern.

Gut informiert können die Bewohner jetzt das Gespräch mit ihren gesetzlichen Betreuern aufnehmen und selbst entscheiden. Welche Gelder sollen weiterhin direkt vom Bezirk an die Lebenshilfe München gezahlt werden, oder sollen Teile der Gelder auf das eigene Konto kommen? Er muss dann selbstverantwortlich mit Unterstützung der gesetzlichen Betreuer die Kosten an die Lebenshilfe München überweisen. Die ‚Fachleistung‘ überweist der Bezirk weiterhin direkt an die Lebenshilfe München.

„Es war sehr gut, dass wir über das Thema so gut informiert worden sind. Wir sind sicher, dass wir uns keine Sorgen machen müssen, auch nicht nach Silvester“, so das einstimmige Fazit nach der Veranstaltung.