Von einem Normalbetrieb oder Regelbetrieb ist die Lebenshilfe Werkstatt noch weit entfernt. Die bayerische Staatsregierung hat das Betretungsverbot für Werkstätten und Förderstätten mit Ausnahmen bis einschließlich 30.6. 2020 verlängert. Der Neustart der Werkstatt ist ein vorsichtiger.
Sie hat man in München den Betrieb schrittweise wieder aufgenommen und wird ihn nach und nach weiter ausweiten. Aktuell sind erst 40 Prozent der Mitarbeiter mit Behinderung im Haus. Das erleichtert die gebotene Einhaltung von Hygienemaßnahmen und Abstandsregelungen, steht aber auch im engen Zusammenhang mit den nachfolgenden Voraussetzungen. Weiterlesen