Nach einer aktuellen Presse-Mitteilung der Lebenshilfe-Werkstatt München, werde diese ihren Betrieb nur wieder schrittweise aufnehmen. Ab dem heutigen Montag wird wieder die Betreuung und Beschäftigung für den folgenden Personenkreis angeboten:
- Menschen mit Behinderung, welche zu Hause, selbstständig oder ambulant betreut wohnen.
- Die Betreuten dürfen an keiner Grunderkrankung haben, die einen erschwerten Verlauf einer COVID-19-Erkrankung bedingt.
- Hygiene- sowie Abstandsregeln müssen unter Zuhilfenahme der üblichen Unterstützungsleistung eingehalten werden.
Für Fragen steht zu den gewohnten Öffnungszeiten der zuständige sozialpädagogische Fachdienst telefonisch zur Verfügung. Über die Homepage www.lhw-muc.de und diese Telefonnummer wird immer über den aktuellen Stand informiert.
Auch weißt die Lebenshilfe-Werkstatt darauf hin, dass die bayerische Staatsregierung das Betretungsverbot für Werkstätten und Förderstätten mit Ausnahmen vorerst bis einschließlich 8. 6. 2020 verlängern wird.